Werbungskostenabzug
Werden Immobilien an nahe Angehörige vermietet (z. B. an die volljährigen Kinder), muss der Mietpreis mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete betragen. Nur in diesem Fall gilt die Wohnungsvermietung in den Augen der Finanzverwaltung als entgeltlich (§ 21 Abs. 2 Satz 2 Einkommensteuergesetz-EStG). Unterschreitet die Gefälligkeitsmiete an den nahen Angehörigen diese Grenze, erkennt das Finanzamt die Werbungskosten nicht mehr in vollem Umfang an.
Aktuelles Mietpreisniveau
Zur dauerhaften Einhaltung dieser Wertgrenze sollte das ortsübliche Mietpreisniveau mindestens einmal jährlich, z. B. zum Jahresende, überprüft werden und der Mietvertrag ggf. angepasst werden.
Unentgeltliche Überlassung
Eine weitere Steuerfalle droht bei unentgeltlicher Überlassung einer Immobilie an nahe Angehörige. Grundsätzlich können eigengenutzte Immobilien steuerfrei veräußert werden. Nutzt man eine Wohnung beispielsweise zwei oder drei Jahre für eigene Wohnzwecke, ist ein ggf. erzielter Veräußerungsgewinn steuerfrei. Die für private Veräußerungsgeschäfte maßgebliche Zehnjahresfrist gilt in diesem Fall nicht (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz-EStG).
FG-Urteil
Das Finanzgericht (FG) Hessen (30.9.2015, 1 K 1654/14 rkr) hat in diesem Zusammenhang allerdings entschieden, dass eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken dann nicht vorliegt, wenn eine eigene Haushaltsführung in dem betreffenden Objekt nicht mehr gegeben ist. Im Streitfall hatte der Wohnungseigentümer die gemeinsam genutzte Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin und den minderjährigen Kindern unentgeltlich überlassen. Er veräußerte die Immobilie dann innerhalb der Zehnjahresfrist. Das Finanzamt setzte Einkommensteuern auf den Veräußerungsgewinn fest. Zur Vermeidung eines steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns sollte die eigene Immobilie daher sofort nach dem Auszug veräußert werden, wenn sich die Fortführung des eigenen Haushalts nicht mehr praktizieren lässt.
Stand: 30. Oktober 2017
Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen
MandanteninfoHandwerkerleistungen
Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können bei der Einkommensteuer in Höhe von 20 % der Aufwendungen, maximal bis zu € 1.200,00 im Kalenderjahr, abgezogen werden (§ 35a Einkommensteuergesetz-EStG). Die Steuerermäßigung gilt allerdings nur für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Die Finanzverwaltung hat im aktuellen Anwendungsschreiben vom 9.11.2016, IV C 8 – S 2296 b/07/10003 :008 (BStBl 2016 I S. 1213) eine umfassende, beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter Handwerkerleistungen veröffentlicht. Unter anderem sind die Reparatur und die Wartung von Elektroanlagen begünstigt.
Reparatur von Elektrogeräten
Nach einer Antwort der Bundesregierung (BT Drucks 18/13202) können auch Reparaturaufwendungen für alle Elektrohaushaltsgeräte bei der Einkommensteuer abgezogen werden, wenn die Geräte auch in der Hausratversicherung mitversichert werden können. Voraussetzung ist auch hier die Leistungserbringung im Haushalt des Steuerpflichtigen, also die Vor-Ort-Reparatur. Wird das Elektrogerät zur Reparatur eingesendet, liegt keine haushaltsnahe Dienstleistung vor.
Glasfaseranschlüsse
Immer mehr Haushalte werden mit Glasfaseranschlüssen und dem schnellen Internet ausgestattet. Die Kosten für Verlegung eines solchen Anschlusses werden ebenfalls steuerlich nach § 35a Abs. 3 EStG gefördert. Bei vermieteten Grundstücken stellen Anschlusskosten für die Glasfasertechnologie entweder Herstellungskosten des Gebäudes (bei erstmaliger Verlegung) oder Werbungskosten (bei Ersatz vorhandener Anschlüsse) dar.
Stand: 30. Oktober 2017
Immobilienüberlassung an nahe Angehörige
MandanteninfoWerbungskostenabzug
Werden Immobilien an nahe Angehörige vermietet (z. B. an die volljährigen Kinder), muss der Mietpreis mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete betragen. Nur in diesem Fall gilt die Wohnungsvermietung in den Augen der Finanzverwaltung als entgeltlich (§ 21 Abs. 2 Satz 2 Einkommensteuergesetz-EStG). Unterschreitet die Gefälligkeitsmiete an den nahen Angehörigen diese Grenze, erkennt das Finanzamt die Werbungskosten nicht mehr in vollem Umfang an.
Aktuelles Mietpreisniveau
Zur dauerhaften Einhaltung dieser Wertgrenze sollte das ortsübliche Mietpreisniveau mindestens einmal jährlich, z. B. zum Jahresende, überprüft werden und der Mietvertrag ggf. angepasst werden.
Unentgeltliche Überlassung
Eine weitere Steuerfalle droht bei unentgeltlicher Überlassung einer Immobilie an nahe Angehörige. Grundsätzlich können eigengenutzte Immobilien steuerfrei veräußert werden. Nutzt man eine Wohnung beispielsweise zwei oder drei Jahre für eigene Wohnzwecke, ist ein ggf. erzielter Veräußerungsgewinn steuerfrei. Die für private Veräußerungsgeschäfte maßgebliche Zehnjahresfrist gilt in diesem Fall nicht (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz-EStG).
FG-Urteil
Das Finanzgericht (FG) Hessen (30.9.2015, 1 K 1654/14 rkr) hat in diesem Zusammenhang allerdings entschieden, dass eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken dann nicht vorliegt, wenn eine eigene Haushaltsführung in dem betreffenden Objekt nicht mehr gegeben ist. Im Streitfall hatte der Wohnungseigentümer die gemeinsam genutzte Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin und den minderjährigen Kindern unentgeltlich überlassen. Er veräußerte die Immobilie dann innerhalb der Zehnjahresfrist. Das Finanzamt setzte Einkommensteuern auf den Veräußerungsgewinn fest. Zur Vermeidung eines steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns sollte die eigene Immobilie daher sofort nach dem Auszug veräußert werden, wenn sich die Fortführung des eigenen Haushalts nicht mehr praktizieren lässt.
Stand: 30. Oktober 2017
Spontane Kassen-Nachschau ab 2018
MandanteninfoNeue Rechtsgrundlage
Mit Ablauf des 31.12.2017 tritt die neue Vorschrift in der Abgabenordnung zur Kassen-Nachschau (§ 146b AO) in Kraft. Das heißt, dass ab dem 1.1.2018 jeder Unternehmer, der eine Registrierkasse oder eine offene Ladenkasse führt, mit der Kassen-Nachschau konfrontiert werden kann.
Spontane Prüfung
Die Kassen-Nachschau erfolgt ohne vorherige Ankündigung. Eine Prüfungsanordnung wie bei einer Betriebsprüfung gibt es nicht. Die Kassenprüfer dürfen „ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten“, wie es in der Vorschrift heißt. So kann beispielsweise ein Prüfer am 2.1.2018 in den Geschäftsräumen des Unternehmers erscheinen und einen Kassensturz verlangen, um den aktuellen Kassenbestand laut Kassenführungsbuch mit dem tatsächlich vorhandenen Bargeldbestand abzugleichen.
Privatsphäre
Auch Privaträume dürfen betreten werden. § 146b AO schränkt insoweit das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ein.
Stand: 30. Oktober 2017
Neues EU-Mehrwertsteuersystem
Ärzte - SpezialEU-Kommission
Die EU-Kommission hat am 4.10.2017 Pläne für ein neues EU-Mehrwertsteuersystem bekannt gegeben. Das gegenwärtige System stammt aus 1993 und war ursprünglich nur als Übergangsregelung geplant. Außerdem gelten die aktuellen Regelungen für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr (innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe) als betrugsanfällig. Die Betrugsbekämpfung bildet daher den Kernpunkt der geplanten Reform.
Grundlegende Prinzipien
Ferner sollen vertrauenswürdige Unternehmen als „zertifizierte Steuerpflichtige“ von besonderen Vorzügen und Vereinfachungen profitieren können.
Zeitrahmen
Der Zeitrahmen für diese umfassende Reform dürfte mehrere Jahre umfassen. 2018 will die EU-Kommission einen detaillierten Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie erarbeiten. 2019 sollen bereits vier schnelle Lösungen zur Anwendung kommen, die das derzeitige System bis zum Inkrafttreten der großen Reform verbessern sollen.
Stand: 30. Oktober 2017
Neue Investmentfondsbesteuerung 2018
Ärzte - SpezialInvestmentsteuerreformgesetz
Zum 1.1.2018 tritt das neue Investmentsteuergesetz (in der Fassung des Investmentsteuerreformgesetzes vom 19.7.2016, BGBl I S. 1730) in Kraft.
Neue Besteuerung auf Fondsebene
Ab 2018 müssen in- und ausländische Investmentfonds auf Dividenden und Immobilienerträge 15 % Steuern zahlen. Der Steuersatz entspricht dem in Deutschland geltenden Körperschaftsteuersatz. Gewinne aus Aktienveräußerungen und anderen Wertpapieren sowie Erträge aus Termingeschäften bleiben auf Fondsebene weiter steuerfrei.
Neue Besteuerung auf Anlegerebene
Ausschüttungen von Investmentfonds unterliegen der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer). Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung der Dividenden und Immobilienerträge wird für diese Erträge eine Teilfreistellung gewährt. Die Höhe der Steuerfreistellung auf Anlegerebene bestimmt sich nach der Art des Investmentfonds und beträgt für Privatanleger zwischen 30 % (Aktienfonds mit mindestens 51 % Aktienquote) und 80 % (Immobilienfonds mit Auslandsimmobilienquote von mindestens 51 %). Für thesaurierte Erträge (bisher als ausschüttungsgleiche Erträge bezeichnet) wird eine Vorabpauschale eingeführt. Die Pauschale beträgt 70 % vom Basiszinssatz (derzeit 1,1%). Berechnungsbasis ist der erste veröffentlichte Rücknahmepreis des Kalenderjahres. Die tatsächlichen Ausschüttungen mindern die Vorabpauschale, ggf. bis auf Null. Die Vorabpauschale wird außerdem auf einen ggf. erzielten Veräußerungsgewinn angerechnet.
Stand: 30. Oktober 2017
Abschreibungsregelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter
Ärzte - SpezialGeringwertige Wirtschaftsgüter
Als geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG) gelten im Rahmen der Gewinneinkünfte, wie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit, bewegliche, abnutzbare und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten – gegenwärtig – nicht mehr als € 410,00 netto betragen (§ 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz). Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen wurde der Schwellenwert für geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG) von bisher € 410,00 auf € 800,00 angehoben. Darüber hinaus gilt für nach dem 31.12.2017 angeschaffte GwG bezüglich der steuerlichen Aufzeichnungspflichten (Aufnahme in das Anlagegüter-Verzeichnis) der höhere Betragswert von € 250,00 (bisher € 150,00, vgl. zweites Bürokratieentlastungsgesetz).
Abschreibungsregelungen ab 2018
Ab dem 1.1.2018 gelten für GwG folgende Wahlrechte:
Wirtschaftsgüter über € 1.000,00
Für alle übrigen Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten netto mehr als € 1.000,00) gilt der Grundsatz der Abschreibung nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (§ 7 Einkommensteuergesetz-EStG).
Stand: 30. Oktober 2017
Grenzgängerregelungen im Doppelbesteuerungsabkommen
Ärzte - SpezialGrenzgänger
Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die in einer Zone von je 30 Kilometern beiderseits der Grenze zweier Staaten wohnen bzw. arbeiten. Beispiel: Ein in Freilassing (Deutschland) wohnhafter Arbeitnehmer arbeitet in Salzburg (Österreich). Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer täglich von seinem Arbeitsort im anderen Staat an seinen Wohnsitz zurückkehrt.
Besondere Grenzgängerregelung
Die Grenzgängerregelung gilt mit Österreich, Frankreich und der Schweiz. Das Besondere an der Grenzgängerregelung ist, dass der Arbeitslohn abweichend von der allgemeinen Regelung in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nur im Wohnsitzstaat (z. B. Deutschland) zu versteuern ist. Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass ein Grenzgänger regelmäßig die 183-Tage-Frist erfüllt, wenn er arbeitstäglich seinen Arbeitsort außerhalb des Wohnsitzstaates ausübt.
Regelprinzip
Für alle anderen Staaten gilt hingegen das Regelprinzip. Das heißt, der Arbeitslohn wird in dem Land versteuert, in dem der Arbeitsort liegt. Letzteres entspricht den Regelungen der nach den OECD-Musterabkommen abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Lediglich die DBAs der genannten Länder enthalten die Ausnahmevorschrift.
Arbeitsrecht
Für Grenzgänger gilt im Regelfall das Arbeitsrecht des Arbeitsortes. Es kann aber auch im Arbeitsvertrag das Arbeitsrecht des Wohnsitzstaates vereinbart werden. Grenzgänger aus EU-Mitgliedstaaten sind im Regelfall den deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt.
Stand: 30. Oktober 2017
Weihnachtsgeld
Ärzte - SpezialGrundsatz
Hat ein beherrschender GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer einen vertraglichen Anspruch auf Weihnachtsgeld, muss er dieses auch dann versteuern, wenn er es gar nicht ausbezahlt bekommt, weil der Geschäftsführer auf die Auszahlung verzichtet (z. B. wegen schlechter Wirtschaftslage). Begründung: Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 3.2.2011, VI R 66/09) sowie nach BMF vom 12.5.2014 (IV C 2 – S 2743/12/10001 BStBl 2014 I S. 860) fließt dem beherrschenden Gesellschafter eine Forderung gegen „seine“ Kapitalgesellschaft bereits mit deren Fälligkeit zu.
Verzichtserklärung
Soll eine Besteuerung vermieden werden, muss der Gesellschafter-Geschäftsführer allerdings rechtzeitig auf das Weihnachtsgeld verzichten. Rechtzeitig heißt, noch vor Jahresbeginn für das Weihnachtsgeld im folgenden Jahr.
Anteilige Besteuerung
Wird die Verzichtserklärung allerdings erst im Laufe des aktuellen Jahres ausgesprochen, z. B. im November, sind 11/12 des Weihnachtsgeldes zu versteuern. Ein Verzicht kurz vor Weihnachten ändert nichts mehr an der vollen Steuerpflicht.
Stand: 30. Oktober 2017
Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen
Ärzte - SpezialHandwerkerleistungen
Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können bei der Einkommensteuer in Höhe von 20 % der Aufwendungen, maximal bis zu € 1.200,00 im Kalenderjahr, abgezogen werden (§ 35a Einkommensteuergesetz-EStG). Die Steuerermäßigung gilt allerdings nur für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Die Finanzverwaltung hat im aktuellen Anwendungsschreiben vom 9.11.2016, IV C 8 – S 2296 b/07/10003 :008 (BStBl 2016 I S. 1213) eine umfassende, beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter Handwerkerleistungen veröffentlicht. Unter anderem sind die Reparatur und die Wartung von Elektroanlagen begünstigt.
Reparatur von Elektrogeräten
Nach einer Antwort der Bundesregierung (BT Drucks 18/13202) können auch Reparaturaufwendungen für alle Elektrohaushaltsgeräte bei der Einkommensteuer abgezogen werden, wenn die Geräte auch in der Hausratversicherung mitversichert werden können. Voraussetzung ist auch hier die Leistungserbringung im Haushalt des Steuerpflichtigen, also die Vor-Ort-Reparatur. Wird das Elektrogerät zur Reparatur eingesendet, liegt keine haushaltsnahe Dienstleistung vor.
Glasfaseranschlüsse
Immer mehr Haushalte werden mit Glasfaseranschlüssen und dem schnellen Internet ausgestattet. Die Kosten für Verlegung eines solchen Anschlusses werden ebenfalls steuerlich nach § 35a Abs. 3 EStG gefördert. Bei vermieteten Grundstücken stellen Anschlusskosten für die Glasfasertechnologie entweder Herstellungskosten des Gebäudes (bei erstmaliger Verlegung) oder Werbungskosten (bei Ersatz vorhandener Anschlüsse) dar.
Stand: 30. Oktober 2017
Immobilienüberlassung an nahe Angehörige
Ärzte - SpezialWerbungskostenabzug
Werden Immobilien an nahe Angehörige vermietet (z. B. an die volljährigen Kinder), muss der Mietpreis mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete betragen. Nur in diesem Fall gilt die Wohnungsvermietung in den Augen der Finanzverwaltung als entgeltlich (§ 21 Abs. 2 Satz 2 Einkommensteuergesetz-EStG). Unterschreitet die Gefälligkeitsmiete an den nahen Angehörigen diese Grenze, erkennt das Finanzamt die Werbungskosten nicht mehr in vollem Umfang an.
Aktuelles Mietpreisniveau
Zur dauerhaften Einhaltung dieser Wertgrenze sollte das ortsübliche Mietpreisniveau mindestens einmal jährlich, z. B. zum Jahresende, überprüft werden und der Mietvertrag ggf. angepasst werden.
Unentgeltliche Überlassung
Eine weitere Steuerfalle droht bei unentgeltlicher Überlassung einer Immobilie an nahe Angehörige. Grundsätzlich können eigengenutzte Immobilien steuerfrei veräußert werden. Nutzt man eine Wohnung beispielsweise zwei oder drei Jahre für eigene Wohnzwecke, ist ein ggf. erzielter Veräußerungsgewinn steuerfrei. Die für private Veräußerungsgeschäfte maßgebliche Zehnjahresfrist gilt in diesem Fall nicht (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz-EStG).
FG-Urteil
Das Finanzgericht (FG) Hessen (30.9.2015, 1 K 1654/14 rkr) hat in diesem Zusammenhang allerdings entschieden, dass eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken dann nicht vorliegt, wenn eine eigene Haushaltsführung in dem betreffenden Objekt nicht mehr gegeben ist. Im Streitfall hatte der Wohnungseigentümer die gemeinsam genutzte Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin und den minderjährigen Kindern unentgeltlich überlassen. Er veräußerte die Immobilie dann innerhalb der Zehnjahresfrist. Das Finanzamt setzte Einkommensteuern auf den Veräußerungsgewinn fest. Zur Vermeidung eines steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns sollte die eigene Immobilie daher sofort nach dem Auszug veräußert werden, wenn sich die Fortführung des eigenen Haushalts nicht mehr praktizieren lässt.
Stand: 30. Oktober 2017