Der Fall

Streitig war, ob die Haushaltsersparnis für jeden Ehegatten anzusetzen ist, wenn beide krankheitsbedingt in einem Alten- und Pflegeheim untergebracht sind. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diese Frage bejaht (Urteil vom 4.10.2017, VI R 22/16).

BFH-Urteil

Der BFH begründet seine Auffassung unter anderem damit, dass als außergewöhnliche Belastungen nur solche Mehrkosten berücksichtigungsfähig sind, die über die normale Lebensführung hinausgehen. Als Haushaltsersparnis eines Pflegebedürftigen ist nach der Rechtsprechung der jeweils im Steuerjahr vorgesehene Höchstbetrag für unterhaltsbedürftige Personen anzusetzen (für 2018 € 9.000,00). Ausnahme: Der Pflegebedürftige behält seinen normalen Haushalt bei.

Stand: 28. Mai 2018

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Lieferung selbst hergestellter Zahnprothesen

Während die Tätigkeit als Zahnarzt als Heilbehandlungsleistung umsatzsteuerfrei ist und auch die Überlassung von kieferorthopädischen Apparaten und Vorrichtungen zur Vorbeugung einer Fehlbildung des Kiefers (Zahnspangen) nicht der Umsatzsteuer unterliegt, löst die Lieferung selbst hergestellter Zahnprothesen im Regelfall eine Umsatzsteuerpflicht aus. Steuerpflicht tritt ein, wenn die Erzeugnisse im Unternehmen des Zahnarztes hergestellt worden sind. Zu den umsatzsteuerpflichtigen Leistungen gehört auch die Herstellung von Bissschablonen, Bisswällen und Funktionslöffeln.

Einsatz eines Zahntechnikers

Wird ein Zahnersatz teilweise mithilfe eines selbstständigen Zahntechnikers und teilweise in der Praxis des Zahnarztes hergestellt, sind jene Beträge aus dem umsatzsteuerlichen Leistungsanteil herauszurechnen, die der Zahnarzt dem Zahntechniker schuldet. Werden die Zahnprothesen usw. ausschließlich von einem externen Dentallabor hergestellt, löst die Weiterlieferung an die Patienten keine Umsatzsteuerpflicht aus (§ 4 Nr. 14 Buchst. a Umsatzsteuergesetz-UStG).

Materialbeistellung

Zahnärzte stellen oftmals dem externen (selbstständigen) Zahntechniker Materialen zur Verfügung. Beispielsweise liefert der Zahnarzt dem Zahntechniker Gold oder Rohzähne. Diese Materialbeistellung ist umsatzsteuerlich einer Herstellung gleichzusetzen.

Umsatzsteuerpflichtiges Entgelt, Steuersatz

Als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist das Entgelt für die Lieferung oder Wiederherstellung des entsprechenden Erzeugnisses maßgeblich, welches der Zahnarzt nach der Gebührenverordnung für Zahnärzte verrechnen kann. Für umsatzsteuerpflichtige Lieferungen des Zahnarztes kommt für die selbst hergestellten Prothesen und weitere Erzeugnisse im Regelfall der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % zur Anwendung (§ 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG). Der Zahnarzt erhält für die steuerpflichtigen Ausgangsumsätze den Vorsteuerabzug für in Zusammenhang stehende Eingangsumsätze. Für Einrichtungsgegenstände seines Behandlungszimmers kann er diesen aber im Regelfall nicht geltend machen.

Stand: 28. Mai 2018

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Grippeschutzimpfungen

Ein Arbeitgeber hatte Grippeschutzimpfungen in den eigenen Räumlichkeiten durch die Betriebsärztin angeboten und die Kosten hierfür übernommen. Eine Angestellte behauptete kurze Zeit später, sie hätte einen Impfschaden erlitten. Sie machte den Arbeitgeber verantwortlich, da dieser über die Risiken einer Grippeschutzimpfung nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hat.

Urteil des BAG

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verneinte eine Haftungspflicht des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber hätte keine Pflichten gegenüber der Arbeitnehmerin verletzt. Ein Behandlungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aus dem sich eine Pflicht zur Aufklärung ergeben würde, ist nach Auffassung des BAG nicht zustande gekommen. Eine Haftung ergibt sich auch nicht aus dem Arbeitsverhältnis heraus. Einen etwaigen Verstoß der Betriebsärztin muss sich der Arbeitgeber nicht zurechnen lassen (Urteil vom 22.12.2017, 8 AZR 853/16).

Stand: 28. Mai 2018

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Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Gemäß Artikel 132 Abs. 1 Buchst. b der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) können Mitgliedstaaten „Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen sowie damit eng verbundene Umsätze“ unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuerpflicht ausnehmen. Voraussetzung nach dieser Vorschrift ist unter anderem, dass die Behandlungsleistungen von öffentlich rechtlichen oder vergleichbaren Einrichtungen durchgeführt werden.

Anwendung auf Privatklinik

Nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf kann sich eine Privatklinik, die überwiegend nicht medizinisch indizierte Schönheitsoperationen ausführt, nicht auf die genannte Vorschrift der MwStSystRL beziehen. Begründung: Die erbrachten Leistungen solcher Privatkliniken seien mit Leistungen öffentlich-rechtlicher Krankenhäuser nicht vergleichbar (Az 1 K 1994/13 U).

Der Fall

Eine Ärztin betrieb eine Fachklinik für plastische und kosmetische Chirurgie. Die in der Klinik durchgeführten ärztlichen Leistungen waren sowohl medizinisch indizierte Heilbehandlungen als auch Schönheitsoperationen ohne medizinische Indikation. Das Finanzamt behandelte die gesamten Umsätze als umsatzsteuerpflichtig. Das Finanzamt begründete die Auffassung damit, dass die Privatklinik keine Zulassung nach § 108 SGB V hatte. Darüber hinaus konnten medizinisch indizierte Operationsleistungen anhand der Ausgangsrechnungen nicht von Schönheitsoperationen abgegrenzt werden.

Stand: 28. Mai 2018

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Sponsoring

Sponsoring ist die finanzielle Unterstützung bestimmter Personen, Gruppen und/oder Organisationen durch Unternehmen, regelmäßig verbunden mit einer eigenen unternehmensbezogenen Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit. Aufwendungen für sogenannte Sponsoringkosten sind unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Rennärzte

Zwei als „Rennärzte“ bezeichnete Mediziner haben Betriebsausgaben in Höhe von mehr als € 70.000,00 aus diversen Sponsoringverträgen mit Motorsport- bzw. Automotive-Organisationen steuerlich geltend gemacht. Die Aufwendungen finanzierten die beiden Ärzte mittels Darlehen. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen nicht an. Die Finanzverwaltung begründete ihre Entscheidung unter anderem mit fehlender beachtlicher Werbewirksamkeit und der relativen Höhe der Sponsoring-aufwendungen. Das erstinstanzliche Finanzgericht Rheinland-Pfalz erkannte die Ausgaben ebenfalls nicht an (Urteil vom 19.5.2016, 4 K 1218/14). Die Ärzte hatten als Grund für die Werbung den Aufbau eines modernen, innovativen und dynamischen Images angegeben. Diese Argumentation schlug fehl.

Revision

Ärztinnen und Ärzte sollten sich in ähnlichen Fällen auf das anhängige Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof berufen (Az. VIII R 28/17). Der Bundesfinanzhof wird sich in dem Verfahren außerdem noch mit der Frage zu beschäftigen haben, ob die Aufwendungen im Falle der Anerkennung als Betriebsausgaben dem Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz (EStG) unterliegen. Nach dieser Vorschrift kann der Betriebsausgabenabzug für unangemessene Aufwendungen generell versagt werden.

Stand: 28. Mai 2018

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„Schlössernacht“, Potsdam

ZEIT: 17.-18.8.2018

Ein extravagantes Programm erwartet Sie im Park Sanssouci anlässlich der 20. Potsdamer Schlössernacht. Gebäude und Landschaften werden mit spektakulären Lichtarrangements inszeniert und Musik sowie Literatur vom Feinsten geboten, unter anderem mit Ulrich Noethen und Katja Riemann. Das barocke Feuerwerk an beiden Abenden wird für unvergessliche Erinnerungen sorgen.

www.potsdamer-schloessernacht.de

„Der Berg ruft“, Oberhausen

ZEIT: bis 30.12.2018

Die imposante Vielfalt der Bergwelt hat die Menschen schon immer gefesselt. Die aktuelle große Ausstellung im Gasometer Oberhausen zeigt legendäre Erstbesteigungen, großartige Triumphe und dramatische Niederlagen. Anhand von 3D-Projektionen werden den Besuchern ein schwebendes Matterhorn und ein Gipfelblick aus atemberaubenden Höhen geboten.

www.gasometer.de

Stand: 28. Mai 2018

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