Fahrtkosten für Hausbesuche
Ärztinnen und Ärzte können Aufwendungen für berufliche Fahrten grundsätzlich als Werbungskosten geltend machen.
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Ärztinnen und Ärzte können Aufwendungen für berufliche Fahrten grundsätzlich als Werbungskosten geltend machen.
Ärztinnen und Ärzte erzielen grundsätzlich als freiberuflich tätige Personen Einkünfte aus „selbstständiger Arbeit“ und nicht aus „Gewerbebetrieb“.
Im Frühjahr 2015 gibt es wieder viele interessante Veranstaltungen
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