Insolvenzaussetzungsgesetz verlängert
Allgemeine Aussetzung bis 30.9.2020
Mit dem COVID-19 Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG, BGBl 2020 S 569) wurde die Insolvenzantragspflicht allgemein bis 30.9.2020 ausgesetzt. Ausnahmen davon bestehen dann, wenn die Zahlungsunfähigkeit nicht durch die Corona-Lockdown Maßnahmen verursacht wurde oder wenn keine Aussicht auf ein Ende der Zahlungsunfähigkeit besteht.
Verlängerung bis 31.12.2020
Durch die jüngste Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes wurde die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung bis 31.12.2020 verlängert. Die schon bei der allgemeinen Aussetzung geltenden Ausnahmen greifen auch hier.
Stand: 03. November 2020