Raucherentwöhnung umsatzsteuerfrei

BFH stuft Seminare als steuerfreie Heilbehandlung ein

Raucherentwöhnungsseminare

Der Bundesfinanzhof hat die Durchführung von Raucherentwöhnungsseminaren als umsatzsteuerfreie Heilbehandlung angesehen. Solche Veranstaltungen können als vorbeugende Maßnahme des Gesundheitsschutzes gelten, sofern eine medizinische Indikation vorliegt (Urt. v. 26.08.2014, XI R 19/12).

Sammelüberweisungen

Gleichzeitig sah der BFH die von Betriebsärzten vorgenommenen Sammelüberweisungen von Arbeitnehmern zur Teilnahme an solchen Seminaren zum Nachweis der gebotenen medizinischen Indikation als ausreichend an.

Stand: 25. Februar 2015