Kilometer- oder Entfernungspauschale?

Ärztinnen und Ärzte können Aufwendungen für berufliche Fahrten grundsätzlich als Werbungskosten geltend machen. Hier ist allerdings zu unterscheiden zwischen Fahrten von der Wohnung zur Praxis und solchen, die zum Besuch von Patienten durchgeführt werden. Für Fahrten von der Wohnung zur Praxis kann nur die sogenannte Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer angesetzt werden. Für Patientenbesuche können hingegen die Kilometerpauschale von 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer bzw. die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden (bei Führung eines Fahrtenbuches).

Hausbesuche auf Weg zur Praxis

Eine Ärztin nahm regelmäßig auf dem Weg von ihrer Wohnung in die Praxis Hausbesuche vor. Sie behandelte diese Fahrten als Dienstfahrten und setzte hierfür die Kilometerpauschale an. Das Finanzamt setzte hingegen nur die Entfernungspauschale als Werbungskosten an.

Urteil FG München

Das Finanzgericht München gab der Finanzverwaltung Recht. Auch durch berufliche Anlässe unterbrochene Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte würden als solche Fahrten gelten. Entscheidend für die Richter war der eigentliche Zweck der Fahrten. Diese wurden unstreitig zum Aufsuchen der Praxis vorgenommen. Die anlässlich dieser Fahrten durchgeführten Hausbesuche würden den Charakter der Fahrt nicht ändern, so die Finanzrichter (Urt. v. 06.06.2014, 8 K 3322/13).

Stand: 25. Februar 2015

Einkünfte selbstständiger Arbeit

Ärztinnen und Ärzte erzielen grundsätzlich als freiberuflich tätige Personen Einkünfte aus „selbstständiger Arbeit“ und nicht aus „Gewerbebetrieb“ (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes). Der Charakter der freiberuflichen Tätigkeit eines Arztes ändert sich nach Ansicht des Bundesfinanzhofes (BFH) auch dadurch nicht, dass der Arzt/die Ärztin einen Kollegen beschäftigt. Lässt der Arzt/die Ärztin ärztliche Leistungen von angestellten Ärzten erbringen, bleibt es bei der Freiberuflichkeit (und damit bei der Gewerbesteuerfreiheit), solange die Leistungen den „Stempel ihrer Persönlichkeit“ tragen.

Der Fall

Im Streitfall übte eine Ärzte-GbR Anästhesieleistungen im Rahmen eines mobilen Anästhesiebetriebes in der Praxis von Ärzten aus, die Operationen unter Narkose durchführen. Dabei führten die Ärzte die jeweils anstehenden Voruntersuchungen bei den Patienten selbst durch und legten die Behandlungsmethoden individuell und bedarfsweise selbst fest. Außerdem blieb die Behandlung „problematischer Fälle“ den selbstständig tätigen Ärzten selbst vorbehalten. Nur für einfache Fälle beschäftigte die GbR eine angestellte Ärztin. Wegen dieser stufte das Finanzamt die Tätigkeit der GbR insgesamt als Gewerbebetrieb ein.

Stempel der Persönlichkeit

Der BFH folgte dem nicht. Aus den Umständen, dass die selbstständigen Ärzte die Voruntersuchungen selbst durchführten und auch die schwierigen Fälle selbst behandelten, sah der BFH die Voraussetzung dafür, dass die Anästhesieleistungen den „Stempel ihrer Persönlichkeit“ trugen. Die Honorare waren somit als freiberufliche selbstständige Tätigkeit im Rahmen dieser Einkunftsart einzustufen (Urt. v. 16.07.2014, VIII R 41/12; veröffentlicht am 07.01.2015). Gewerbesteuerforderungen des Finanzamtes wehren Ärztinnen und Ärzte, die Arbeitgeber sind, am besten dadurch ab, dass sie die Patienten selbst untersuchen und die Behandlungsmethoden festlegen und nur die Durchführung der Behandlungen ggf. delegieren.

Stand: 25. Februar 2015

Die Nacht der Musicals

Zeit: bis 02.04.2015

Deutschlandtour

Von “Phantom der Oper” und “Les Misérables”, über “Mamma Mia”, “Elisabeth” und “Cats” bis hin zu “König der Löwen”, “Tarzan” etc. sind bei der erfolgreichen Musical Gala viele Klassiker an einem Abend auf der Bühne zu sehen. Die bekannten Balladen und Rhythmen, kreative Kostüme sowie ein spezielles Licht- und Soundkonzept haben weltweit bereits über eine Million Besucher begeistert.

http://www.dienachtdermusicals.de

Würzburger Flamenco Festival

Zeit: 04.04. – 13.04.2015

Das Flamenco-Festival in Würzburg präsentiert den Flamenco als Mix zwischen Tradition und Moderne im Mainfranken Theater. Aufstrebende Künstler aus Spanien sowie Tänzer und Gitarristen aus Deutschland versprechen ein abwechslungsreiches Programm mit hochkarätigen Konzerten und Tanzensembles.

http://www.wueflamencofestival.com

Stand: 25. Februar 2015