Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen
Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können bei der Einkommensteuer in Höhe von 20 % der Aufwendungen, maximal bis zu € 1.200,00 im Kalenderjahr, abgezogen werden.
This author has not written his bio yet.
But we are proud to say that Admin contributed 105 entries already.
Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können bei der Einkommensteuer in Höhe von 20 % der Aufwendungen, maximal bis zu € 1.200,00 im Kalenderjahr, abgezogen werden.
Grundlegende Reform geplant
Aktuelle Neuerungen ab 2018
Rechtzeitiger Verzicht spart Steuern
Ausnahmeregelungen für Österreich, Frankreich, Schweiz
Steuerpflicht von Investmentfonds und neue Vorabpauschale
FG hält hohen Zinssatz für verfassungsgemäß
Neues BMF-Schreiben vom 13.7.2017
BFH billigt Abzug von Veräußerungsverlusten
Keine Aufteilung des Höchstbetrages
Gramberg Steuerberatungsgesellschaft
Postfach 9211 26140 Oldenburg
Aug.-Wilh.-Kühnholz-Str. 5
26135 Oldenburg
Sie erreichen uns unter:
Fon: 0441 / 20572-100
Fax: 0441 / 20572-125