Immobilienüberlassung an nahe Angehörige
Werden Immobilien an nahe Angehörige vermietet, muss der Mietpreis mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete betragen.
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Werden Immobilien an nahe Angehörige vermietet, muss der Mietpreis mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete betragen.
Steuerpflicht von Investmentfonds und neue Vorabpauschale
Aktuelle Neuerungen ab 2018
Rechtzeitiger Verzicht spart Steuern
FG hält hohen Zinssatz für verfassungsgemäß
BFH billigt Abzug von Veräußerungsverlusten
Neuregelung durch Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerbegünstigt.
Vermögen in Höhe von € 108,8 Mrd. haben die deutschen Finanzämter im vergangenen Jahr 2016 aus Erbschaften und Schenkungen veranlagt.
Keine Aufteilung des Höchstbetrages
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